ALLGEMEINE GROSSHANDELSVERKAUFS- ODER GROSSHANDELSLIEFERBEDINGUNGEN HYMON FOTOWOLTAIKA SP. Z O.O. IN TARNOW VOM 29. SEPTEMBER 2022.
§1.
- Die Allgemeinen Bedingungen für den Großhandel, nachfolgend Bedingungen oder ABG, bilden den Bestandteil eines Großhandelsverkaufs- oder Großhandelsliefervertrags, abgeschlossen zwischen Hymon Fotowoltaika Sp. z o.o. mit Sitz in Tarnów, nachfolgend „Verkäufer“, und einem Unternehmer, nachfolgend „Käufer“, mit dem der Verkäufer einen Großhandelsverkaufs- oder Großhandelsliefervertrag abschließt, und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
- Die Voraussetzung für den Abschluss eines Großhandelsverkaufs- oder Großhandelsliefervertrags ist die Abgabe einer entsprechenden Bestellung durch den Käufer unter Angabe einer zum Empfang der gelieferten Waren berechtigten Person, , sowie die rechtzeitige Zahlung einer Vorauszahlung.
- Die Bestellungsabgabe durch den Käufer ist mit dem Akzeptieren der vorliegenden Bedingungen gleichbedeutend.
- Die Einführung von irgendwelchen Änderungen zu den vorliegenden Bedingungen durch den Käufer ohne eine vorherige eindeutige Zustimmung des Verkäufers ist unzulässig.
- Der Verkäufer ist ein Unternehmen, das die mit der Bestellung umfassten Dienstleistungen professionell erbringt, über die zu ihrer Erbringung erforderlichen Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen verfügt sowie eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertragsgegenstands versichert.
§2.
- Die Abwicklungsgrundlage jedes Verkaufs- oder Liefervertrags werden die einzelnen Bestellungen bilden, die jeweils u.a. Angaben zur Menge der einzelnen Versandwaren, zur Lieferadresse, zur Abwicklungsfrist des Bestellungsvertrags und zur Höhe der zustehenden Vergütung enthalten. Jede durch den Verkäufer akzeptierte Bestellung ist mit dem Vertragsabschluss gleichbedeutend.
- Mit der Bestellungsabgabe verpflichtet sich der Käufer gelichzeitig, die ihm ausgehändigten Waren innerhalb von 3 Werktagen nach der Bekanntgabe ihrer Bereitschaft zur Aushändigung durch den Verkäufer abzuholen.
- Die Grundlage für die Festlegung der dem Verkäufer zustehenden Vergütung bilden die im am Tag der Bestellungsabgabe geltenden Preisverzeichnis festgelegten Preise.
- Der Verkäufer behält sich das Änderungsrecht des Angebots und des Preisverzeichnisses vor, die eine Grundlage für gegenseitige Abrechnungen bilden.
- Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit vor, die Abwicklung einer Bestellung zu verweigern. Die Verweigerung der Bestellungsabwicklung bedarf keiner Angabe von Verweigerungsgründen. Die Verweigerung der Bestellungsabwicklung soll in derselben Form, in der der Käufer seine Bestellung abgegeben hat, innerhalb von 3 Werktagen nach dem Tag der Bestellungsabgabe erfolgen.
§3.
- Der Käufer verpflichtet sich, für jede Lieferungserbringung durch den Verkäufer zugunsten dessen eine Vergütung in der in der Bestellung festgelegten Gesamthöhe zu zahlen.
- Innerhalb von 7 Werktagen nach dem Tag der Bestellungsannahme durch den Verkäufer hat der Käufer für den Verkäufer eine Vorschusszahlung in Höhe von mindestens 30 % der Gesamtvergütung, die von den Bedingungen der Bestellung abhängt, auf die Kontonummer des Verkäufers 60114020750000326804001001 oder ein anderes in der Bestellung angegebenes Konto zu leisten. Der Verkäufer kann sich der Bestellungsabwicklung bis zum Erhalt der oben bezeichneten Einzahlung enthalten. Eine Vorauszahlung ist eine Bedingung für die wirksame Erteilung einer Bestellung. Wird die Vorauszahlung in der von den Parteien vereinbarten Höhe nicht geleistet, so wird die Bestellung storniert.
- Die Parteien vereinbaren für die restliche Vergütung eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen nach der Rechnungsstellung, je nach den Bedingungen der Bestellung.
- Die Mehrwertsteuerrechnungen auf elektronischem Weg versandt.
- Die durch den Verkäufer angegebenen Preise, insbesondere die Warenpreise, verstehen sich als Nettopreise, die am Tag der Rechnungsstellung um den Betrag der an diesem Tag geltenden Mehrwertsteuer zu erhöhen sind.
- Das Eigentumsrecht an den durch den Käufer eingekauften Waren geht auf den Käufer zum Zeitpunkt der vollständigen Preisentrichtung für die eingekauften Waren über. Zum Zeitpunkt der Aushändigung von Waren an die durch den Käufer zu ihrem Empfang berechtigte Person gehen auf den Käufer das Risiko ihres zufälligen Verlustes oder ihrer Beschädigung über.
§4.
- Als Tag der Warenaushändigung (Lieferzeitpunkt) gilt der Übergabetag der Waren aus direkt aus dem Lager des Verkäufers an den Käufer oder die Lieferung der Ware an die in der Bestellung angegebene Adresse (im Falle der Inanspruchnahme eines zusätzlichen Transportdienstes). Wird der Käufer trotz der Bereitschaft des Verkäufers zur Aushändigung von Waren diese nicht termingerecht abholen, geht die Gefahr eines zufälligen Verlustes oder einer Beschädigung der Waren auf den Käufer mit dem Ablauf der Abholungsfrist über, von der im § 2 Abs. 2 ABG die Rede ist. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des gesamten Bruttobestellwertes zu verlangen. Entsteht dem Verkäufer ein Schaden, der die Höhe der vorbehaltenen Vertragsstrafe übersteigt, so ist der Verkäufer berechtigt, eine zusätzliche Entschädigung zu den allgemeinen Bedingungen zu verlangen.
- Der Verkäufer kann sich der Warenaushändigung enthalten, bis alle vor dem Tag der Warenaushändigung fällig werdenden Forderungen durch den Käufer beglichen werden. In diesem Fall stehen dem Käufer keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer, insbesondere die Schadensersatzansprüche.
- Sämtliche Beanstandungen sind dem Verkäufer unverzüglich nach der Mangelfeststellung, jedoch nicht später als innerhalb von 3 Tagen nach dem Liefertag:
- an die E-Mail-Adresse des Verkäufers: biuro@hymon.pl oder sekretariat@hymon.pl
- schriftlich an die Anschrift des Verkäufer.
Eine einwandfreie Warenannahme und keine Anmeldung von etwaigen Einwänden innerhalb von 3 Tagen nach der Warenabholung wird die Löschung sämtlicher Ansprüche wegen äußerer Mängel oder wegen Warenbeschädigung nach sich ziehen.
- Wird für die durch den Verkäufer gelieferte Ware eine Herstellergarantie erteilt, sind die detaillierten Garantiebedingungen dem Garantieschein oder der technischen Spezifikation zu entnehmen.
- Die Gewährleistung ist in dem möglich breitesten Umfang ausgeschlossen.
§5.
- Der Datenverantwortliche für die durch den Käufer angegebenen personenbezogenen Daten (von Vertretern, Mitarbeitern, Bevollmächtigten) sowie für die Daten der Ansprechpersonen ist die Firma HYMON Fotowoltaika Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Tarnów, ul. Dojazd 16a, 33-100 Tarnów, eingeschrieben in das Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters beim Amtsgericht Krakau-Stadtmitte in Krakau, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter die Nummer: KRS 0000837128, Steuer-Identifikationsnummer 9930676222, Gewerbeidentifikationsnummer 385894594, Stammkapital 505.000,00 PLN (in Worten: fünfhundertfünftausend Zloty).
- Die angegebenen personenbezogen Daten werden ausschließlich zur Bestellungsabwicklung verarbeitet.
- Die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten sind der Vor- und Nachname der Person, deren Daten verarbeitet werden, sowie die statistische Identifikationsnummer, die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse sowie die Nummer und die Serie des Personalausweises.
- Die Grundlage für die Verarbeitung angegebener personenbezogener Daten bildet der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzgrundverordnung) die sog. DSGVO, d.h. das rechtlich berechtigte Interesse des Datenverantwortlichen, das in der Ermöglichung der Vertragsabwicklung besteht.
- Die angegebenen Daten werden in dem ganzen Zeitraum der Bestellungsabwicklung sowie innerhalb der ganzen Verjährungsfrist von etwaigen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Realisierung dieses Zwecks, zu dem diese angegeben worden sind.
- Diesen Personen, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht das Recht auf Zugang zu diesen Daten, ihre Berichtigung, Löschung, auf die Beschränkung ihrer Verarbeitung, ihre Übertragung (falls die Verarbeitung anhand einer Zustimmung oder eines Vertrags erfolgt) sowie auf Erhebung eines Widerspruchs gegen ihre Verarbeitung zu, wenn die Verarbeitungsgrundlage ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen darstellt.
- Dieser Person, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht das Recht zu, beim Vorsteher des Amtes für den Datenschutz eine Klage einzubringen.
§6.
Während der Kooperationsdauer zwischen den Parteien sowie drei Jahre lang nach deren Beendigung (Lieferungsabwicklung) verpflichtet sich der Käufer sämtliche Informationen den Verkäufer betreffend zwingend geheim zu halten, diese ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zur Verfügung zu stellen, nicht zu offenbaren und nicht zu verwenden, es sei denn, dass die Geheimhaltung in Bezug auf diese Informationen nicht mehr vorliegt und diese öffentlich bekannt sind oder ihre Offenbarung durch eine berechtigte Behörde in der gesetzlich vorgesehenen Form und Inhalt, aber jedoch im erforderlichen Umfang verlangt wird.
§7.
- Die aktuell geltenden ABG werden jeweils auf der Internetseite des Verkäufers: www.hymon.pl veröffentlicht.
- Die vorliegenden Bedingungen gelten ab dem 29. September 2022.
- In den durch die ABG nicht geregelten Angelegenheiten finden die Bestimmungen der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verträgen und nachrangig die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer geltenden Rechtsvorschriften ihre Anwendung.
- Sind die Bestimmungen eines mit dem Verkäufer abgeschlossenen Verkaufs- oder Liefervertrags von den ABG-Bestimmungen abweichend oder damit widersprüchlich, so sind die Vertragsbestimmungen maßgebend.
- Die Übertragung von Forderungen aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags bedarf jeweils zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
- Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag werden durch das für den Verkäufer zuständige Gericht entschieden.